Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

  • Beschreibung

    Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

    Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

    Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

    Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

    Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg
    Benutzungsordnung für die Stadthalle Friedberg, die Schulturnhallen und die Schulsportplätze
  • Voraussetzungen

    Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

  • Fristen

    Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Kosten

    Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensablauf

    Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

    Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden. 


Zuständige Abteilungen

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