Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

  • Kurzbeschreibung

    Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
  • Beschreibung

    In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

    Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links


Zuständige Abteilungen