Die unangenehme Situation, Hindernissen ausweichen oder auf der Straße gehen zu müssen, kennen Fußgänger oder Radler nur zu gut. Auch für den Straßen- und Gehwegbau und für anstehende Glasfaserverlegungen sorgen Überhänge aus Grundstücken für Komplikationen. Problematisch wird es, wenn dadurch Müllfahrzeuge und der Winterdienst be- oder gehindert werden. Noch kritischer, ja sogar lebensbedrohend kann das bei Noteinsätzen werden, Feuerwehr und Rettungskräfte klagen über teils erhebliche Anfahrtsverzögerungen.
Daher fordert die Stadt Friedberg alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, zusammenhelfen und ihrer Bürgerpflicht, die im Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) geregelt ist, nachzukommen. Grundstücke sollten dahingehend begutachtet und der Bewuchs gegebenenfalls bis auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden. Bei massiven und umfassenden Rückschnitten ist das wegen der Brut- und Vogelschutzzeit im Zeitraum von Oktober bis Februar zu tun. Wichtig zu wissen ist zudem, dass angrenzend an Geh- und Radwege ein Lichtraumprofil von 2,5 Meter Höhe, an Straßen angrenzend 4,5 Meter Höhe einzuhalten sind.
Die Stadt wird ab dem Frühjahr 2025 die Situation vor Ort überprüfen und gegebenenfalls die Grundstückseigentümer/-besitzer individuell anschreiben und sie zum Rückschnitt mit Fristsetzung konkret auffordern. Andernfalls müssen Versäumnisse mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stadt behoben werden.
Bitte achten Sie auch bereits beim Anpflanzen auf gewisse Grundregeln, um später schädigende Schnitte vermeiden zu können. Mehr Informationen dazu finden Sie z.B. in der Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministerium der Justiz „Rund um die Gartengrenze“, Stand Sept. 2019
Die Stadt Friedberg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die den Rückschnitt des überhängenden Grünbewuchses ordnungsgemäß durchzuführen.
Bild (c)Designed by Freepik