Asylbewerber in Friedberg
Seit Januar 2016 ist der Zahl der neu in die BRD eingereisten Asylsuchenden stark rückläufig.
- Asylanträge September 2019
Auf dieser Seite finden Interessierte grundlegende Informationen zum Asylverfahren und zur Situation der Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg ebenso wie zu aktuellen Projekten und Veranstaltungen rund um das Thema Asyl und Integration. Zudem finden Sie Kontakte der Ansprechpartner der Stadt Friedberg und anderer Organisationen, die mit der Betreuung der Geflüchteten betraut sind.
Asyl in Deutschland – allgemeine Informationen
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Alle Asylsuchenden müssen, sobald sie in Deutschland angekommen sind, eine staatliche Stelle aufsuchen. Dort werden sie registriert und erhalten ein temporäres Ausweisdokument. Anschließend werden Asylsuchende auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Während ihres Aufenthalts erhalten Asylsuchende bzw. Asylantragstellende existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag. In der Außenstelle des Bundesamtes oder einem Ankunftszentrum findet die persönliche Asylantragstellung statt. Mit der Asylantragstellung erhalten die Asylsuchenden die Aufenthaltsgestattung. Im Dublin-Verfahren wird anschließend festgestellt, welcher Staat im Dublin-Raum für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Wurde bereits in einem anderen Staat ein Asylantrag gestellt, ist dieser Staat für die Abwicklung des Asylantrags zuständig. Im Asylverfahren ist die Anhörung, bei der der Antragssteller seine individuellen Fluchtgründe darstellen kann, der wichtigste Termin. Die Schilderungen werden übersetzt und protokolliert. Nach der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt über den Asylantrag. Dabei gibt es vier verschiedene Schutzformen: 1. Anerkennung der Asylberechtigung 2. Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes 3. Zuerkennung des Subsidiären Schutzes 4. Feststellung Abschiebeverbot. Bei allen vier Schutzformen erhalten Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn keine der vier Schutzformen greift, wird der Asylantrag abgelehnt. Der Geflüchtete hat dann die Möglichkeit, sich mit der Zentralen Rückkehrberatung (ZRB) in Augsburg in Verbindung zu setzen. Dort werden ihm die Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr sowie entsprechende finanzielle Hilfen, die er erhalten kann, erklärt. Sollte der Geflüchtete nicht freiwillig ausreisen, erfolgt eine zwangsweise Abschiebung aus dem Bundesgebiet. Grundsätzlich haben Asylsuchende die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtling Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.
Detaillierte Information zum Asylverfahren in Deutschland erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Welche räumlichen Beschränkungen gelten während des Asylverfahrens?
Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde (Regierungsbezirk Schwaben und angrenzende Landkreise) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb Schwabens benötigt der Asylsuchende keine gesonderte Erlaubnis.
Für Besuchsaufenthalte außerhalb Schwabens, z.B. bei nahen Verwandten, kann eine zeitlich begrenzte „Verlassenserlaubnis“ bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Nach drei Monaten ist keine Verlassenserlaubnis für Besuchsaufenthalte außerhalb des Bezirks nötig
Kann ein Asylbewerber während des Asylverfahrens umziehen?
Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, teilt er dies zunächst der Ausländerbehörde des Landratsamts Aichach-Friedberg mit. Diese gibt den Antrag an die Regierung von Schwaben weiter. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde, bei der der Asylsuchende in Zukunft leben möchte, entscheidet die Regierung von Schwaben über eine Umverteilung. Dies erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Wie werden Asylsuchende in Bayern untergebracht?
Asylsuchende in Bayern sind in den ersten Wochen nach ihrer Einreise in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Derzeit befinden sich in Bayern Erstaufnahmeeinrichtungen in München, in Deggendorf, Schweinfurt und Zirndorf. Geplant ist eine Erstaufnahmeeinrichtung für jeden Regierungsbezirk.
Von den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Asylbewerber auf die Regierungsbezirke und von dort auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Bei dezentraler Unterbringung bestimmt die dortige Ausländerbehörde den zukünftigen Wohnsitz. Betreiberin der Gemeinschaftsunterkünfte ist die Regierung von Schwaben.
Dezentrale Unterkünfte werden vom Landkreis Aichach-Friedberg im Namen des Freistaats Bayern angemietet.
Wie lange müssen Asylbewerber in einer Asylunterkunft wohnen?
Die Verpflichtung für Asylbewerber, in einer Asylunterkunft zu wohnen, besteht bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag. Danach ist die Regierung (Gemeinschaftsunterkunft) bzw. das Landratsamt (dezentrale Unterkunft) berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation dürfen anerkannte Asylbewerber in der Regel in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Bei Ablehnung des Asylantrages besteht weiterhin die Verpflichtung, in der Asylunterkunft zu wohnen.
Wo dürfen sich anerkannte Asylbewerber niederlassen?
Für alle Geflüchteten, die nach dem 1.1.2016 anerkannt worden sind, gelten Wohnsitzauflagen. Bisher waren diese auf die Bundesländer beschränkt (Beispiel: Bayern). Seit 2017 ist die Wohnsitzauflage auf Landkreise beschränkt (Beispiel: Landkreis Aichach-Friedberg). Mit einer Genehmigung vom Landratsamt dürfen anerkannte Asylbewerber aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses auch außerhalb des vermerkten Landkreises einen Wohnsitz nehmen.
Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Sofern Asylbewerber nicht arbeiten bzw. über ausreichend eigenes Einkommen verfügen, müssen diese nicht für die Kosten ihrer Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentralen Unterkunft (einschließlich Heizkosten, Betriebskosten und Strom) aufkommen.
Darüber hinaus erhalten Asylbewerber aktuell folgende Leistungen:
• Geldleistungen für den Kauf von Lebensmitteln und Getränken
• Geldleistungen für die „persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ - Taschengeld
• Geldleistung für Bekleidung
• Schwangerschafts-Mehrbedarf
• Einmalige Leistungen wie Fahrtkosten zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• Kinder von Asylbewerbern und Berufsschüler erhalten auf Antrag Leistungen, die denen des Bildungs- und Teilhabepakets entsprechen.
Sobald Asylbewerber anerkannt sind, werden sie vom Landratsamt Aichach-Friedberg an das Jobcenter Wittelsbacher Land übergeben und erhalten ALG II Leistungen nach SGB II.
Wie ist die Versorgung im Krankheitsfall geregelt?
Für die Behandlung durch den Hausarzt und Zahnarzt erhalten Asylbewerber Krankenscheine ausgestellt. Der Besuch eines Facharztes ist ausschließlich nach Überweisung durch den Hausarzt möglich. Pro Quartal kann nur jeweils ein Arzt- und Zahnarztbehandlungsschein ausgegeben werden.
Die ärztliche Versorgung beschränkt sich auf akute Schmerzen und Erkrankungen. Asylbewerber sind von Zuzahlungen und Eigenanteilen (z.B. bei Rezepten, Krankenhausaufenthalten) befreit.
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen selbst bezahlt werden.
Nach einem Aufenthalt von 15 Monaten in der BRD werden Asylbewerber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Wann darf ein Asylbewerber arbeiten?
Hält sich ein Asylsuchender mit einer Gestattung länger als drei Monate im Bundesgebiet auf, kann ihm die Ausübung einer Beschäftigung durch die Ausländerbehörde erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Besitzt der Geflüchtete eine Duldung und wirkt bei der Passbeschaffung mit, kann er mit Erlaubnis der Ausländerbehörde und nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls eine Beschäftigung aufnehmen.
Anerkannte Asylbewerber haben die Möglichkeit Sozialleistungen durch eine Tätigkeit aufzustocken. Bis 100 Euro im Monat sind frei, darüber hinaus dürfen anerkannte Asylbewerber 20 Prozent behalten, 80 Prozent gehen ans Jobcenter.
Finden Asylbewerber eine Stelle, deren Verdienst den Lebensunterhalt deckt, werden Sozialleistungen eingestellt. Auch eine Wohnsitzverlagerung aufgrund einer Tätigkeit ist möglich.
Ist gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber möglich?
Unabhängig vom Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten kann Asylbewerbern von Beginn an eine gemeinnützige Arbeit übertragen werden. Diese gemeinnützige Arbeit ist möglich bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Die Stadt Friedberg beschäftigt beispielsweise mehrere Asylbewerber beim städt. Baubetriebshof. Für die gemeinnützige Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent/Stunde gezahlt.
Dürfen Asylbewerber Auto fahren?
Grundsätzlich müssen auch Asylbewerber einen Führerschein besitzen. Hat ein Geflüchteter bereits einen Führerschein in seinem Herkunftsland, so muss er in Deutschland die Theoretische und Praktische Prüfung ablegen, sowie einen Erste Hilfekurs besuchen. Es müssen jedoch keine Fahrstunden absolviert werden. Die Theoretische Prüfung ist beispielsweise auf Arabisch, Englisch oder Französisch möglich. Dari bzw. Farsi ist derzeit nicht möglich. Ein Geflüchteter, der keinen Führerschein aus seinem Heimatland vorlegen kann, muss den in Deutschland üblichen regulären Führerschein erwerben und diesen auch selbst bezahlen. Ist ein Führerschein aus beruflicher Sicht notwendig und wird dies durch den Arbeitgeber bestätigt, übernimmt das Jobcenter die Kosten.
Asylbewerber in Friedberg
Zahlen und Fakten (Stand März 2017)
In Friedberg leben derzeit rund 400 Geflüchtete. Circa 250 Personen sind bereits anerkannt, 154 weitere Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren. Ein Großteil der Geflüchteten lebt derzeit in 8 dezentralen Unterkünften des Landratsamts Aichach Friedberg bzw. der einen Gemeinschaftsunterkunft der
Regierung von Schwaben in Friedberg-West. Circa 150 Personen leben bereits in einer eigenen Wohnung.
Die meisten Geflüchteten kommen aus Syrien und Afghanistan.
Stelle für Asyl und Integration
Seit Juli 2015 werden anerkannte Asylbewerber in Friedberg durch das Büro für Asyl und Integration betreut. Asylbewerber, die sich im laufenden Verfahren befinden werden weiterhin durch die Asylsozialberatung der Caritas betreut (Tel. 0151-40904976).
Zu den Kernaufgaben der Asylberatung der Stadt Friedberg gehören:
• Beratung und Hilfestellung der anerkannten Asylbewerber in den verschiedensten Belangen. Bei Bedarf Weitervermittlung an Fachdienste bzw. entsprechende Stellen
• Kommunikation mit Behörden, Ämtern, Botschaften, Schulen und Vereinen
• Unterstützung bei Antragstellungen
• Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
• Vermittlung und Organisation von Deutschkursen?
• Begleitung und Koordination der ehrenamtlichen Helfer
Büro für Asyl und Integration, Marienplatz 5, 86316 Friedberg: Sprechzeiten
Montag: 9:00-13:00 und 14:00-15:30
Dienstag: 9:00-13:00
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 9:00-13:00
Freitag: 9:00-13:00
Sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 0821 - 650 73 654
Ehrenamt
In Friedberg sind derzeit circa 190 ehrenamtliche Helfer aktiv. In verschiedene Helferkreise aufgeteilt, betreuen und unterstützen sie Geflüchtete im Alltag.
Wenn auch Sie einen geflüchteten Menschen unterstützen möchten, melden Sie sich bitte im Büro für Asyl und Integration.
Ansprechpartner
Asylbeauftragte der Stadt Ulrike Proeller und Stephanie Posch :
Tel.: 0821 - 650 73 654
Mail: Ulrike.proeller@friedberg.de
Stephanie.posch@friedberg.de
Wie kann ich sonst helfen?
Sachspenden
• Kleiderspenden können zu folgenden Öffnungszeiten im Kleiderladen des Roten Kreuzes in Friedberg, Bauernbräustraße 1, abgegeben werden: Mo-Fr 9-12.30 und 14.30-18.00 Uhr, Sa 9-12.30 Uhr.
Tel. 0821-25936438
• Die Kleiderkammer der Caritas in Friedberg, Hermann-Löns-Straße 6, nimmt Kleidung, Bettwäsche und Spielsachen an. Hier ist die Abgabe immer mittwochs von 9-12 Uhr möglich.
Tel. 0821-26 89 10
• Möbel, Spielzeug, Elektrogeräte, Kleidung, Spielsachen ….können im Sozialkaufhaus Aichach, Bahnhofstraße 28 abgegeben werden. Möbelabholung bei Ihnen zu Hause ist möglich. Die Öffnungszeiten sind Mo-Fr von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel. 08251-89 648-20
Sprachpatenschaft
Sie möchten einem geflüchteten Menschen beim Erlernen der deutschen Sprache zur Seite stehen? Dafür müssen Sie kein ausgebildeter Pädagoge sein. Bereits eine Stunde in der Woche gemeinsam Zeitung lesen, einen Brief schreiben oder die Hausaufgaben verbessern hilft.
Tel. 0821-650 73 654
Deutschkurs und Kinderbetreuung
Für Geflüchtete im laufenden Asylverfahren bietet die Stadt Friedberg ehrenamtliche Deutschkurse an. Damit auch Frauen mit kleinen Kindern die Möglichkeit haben einen Kurs zu besuchen, begleiten wir die Deutschkurse mit einer Kinderbetreuung. Für die Kinderbetreuung suchen wir noch ehrenamtliche Unterstützung – bei Interesse bitte melden unter Tel. 0821-650 73 654.
Sonstiges
Sie haben Lust auf ehrenamtliches Engagement mit Geflüchteten, stellen sich aber eine andere Tätigkeit als die oben beschriebene vor oder haben nicht regelmäßig Zeit? Kein Problem. Melden Sie sich im Büro für Asyl und Integration. Wir benötigen immer wieder die ehrenamtliche Unterstützung beispielsweise für Fahrdienste, Unterstützung bei Umzügen, Handwerkliche Hilfeleistungen, Begleitung in Vereine oder bei Behördengängen etc.
Tel. 0821-650 73 654
Weitere Ansprechpartner
• Landratsamt Aichach-Friedberg, Asylstelle des Ausländeramtes
• Caritas Asylsozialberatung: Kathrin Stachon: 0151-40904974
• Freiwilligenagentur mitanand und füranand im Wittelsbacher Land: 08251-20420-14
Weitere Informationen finden sich auch hier
• Tür an Tür, Augsburg
• Bayerischer Flüchtlingsrat
• Pro Asyl
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