Befreiung von der Ausweispflicht
Das Bürgerbüro bietet eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.etermin.net/terminbuchung
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden:
sie/er handlungs-/einwilligungsunfähig ist;
sie/er wegen andauernder Immobilität in einem Krankenhaus/(Pflege-)Heim untergebracht oder zu Hause in Pflege ist;
sie/er sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegt;
sie/er dauerhaft unter Betreuung (Aufgabenkreis: „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Angelegenheiten“) gestellt wurde.
Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular
Nachweis über die Behinderung, Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung (z.B. ärztliches Attest, Bestätigung über Pflegegrad)
Bei Betreuungen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der/des Betreuenden (Kopien sind ausreichend)
Bei Bevollmächtigung: Vollmacht und Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten (Kopien sind ausreichend)