Gewerbean-/ab-/ummeldung
Das Bürgerbüro bietet eine Online-Terminvereinbarung an. Bitte vereinbaren Sie Termine online unter: https://www.etermin.net/terminbuchung
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen (Alternativ ausgefülltes, unterschriebenes Anmelde-, Ummelde-
oder Abmeldeformular)
Personalausweis (Bei Anmeldung per Formular Kopie vom Personalausweis)
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co.KG u.s.w.) benötigen wir einen
aktuellen Handelsregisterauszug
Nutzen Sie auch die Möglichkeit unserer Online-Vorgänge. Diese finden Sie hier.
Kosten
Die Kosten belaufen sich für An-/Ab- oder Ummeldung jeweils auf 25,00 €.
Wichtige Hinweise
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch der Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person.