Anlage 1
Erklärung d. Bauherrn/in zur Niederschlagswasserbeseitigung im bauaufsichtlichen Verfahren
Nach der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in der Fassung vom 01.10.2008 ist in bestimmten Fällen für das Versickern von Niederschlagswasser (NSW) keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Es ist die Aufgabe des Bauherrn bzw. des beauftragten Planers, die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Niederschlagswassers eigenverantwortlich zu prüfen. Hierzu können Sie auch das Programm BEN des LFU Bayern nutzen: https://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm
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