Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung

Antragsteller/in

Anzahl und Format der Plakate

Verantwortliche Person (für Errichtung, Pflege und Entfernung der Plakatierung)

Tag und Datum der Veranstaltung

Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Plakatständer übernimmt. Für alle im Zusammenhang mit der Aufstellung entstehenden Personen- und Sachschäden haftet der Antragsteller. Der Antragsteller stellt die Stadt Friedberg von gegen sie gerichteten Ansprüchen Dritter auf Ersatz eines Schadens, die diese im Zusammenhang mit der Plakataufstellung erleiden frei. Es ist bekannt, dass die Plakatständer frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden dürfen und spätestens 4 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein müssen.