Grundsteuer ab 1. Januar 2025
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig.
Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Wichtiges in Kürze
Die Stadt Friedberg muss Anfang 2025 für alle Wohnungen und Grundstücke des Stadtgebiets einen neuen Bescheid erlassen.
Aufgrund der Datenmasse können wir fehlerhafte Adressdaten nicht vollständig ausschließen. Sollten Sie im Bescheid 2025 davon betroffen sein teilen Sie uns Änderungen unter Angabe ihrer PK-Nr. (Personenkonto) bitte per E-Mail mit.
Während der Umsetzung dieser Mammutaufgabe werden wir durch ein hohes Anfrageaufkommen voraussichtlich stark eingeschränkt erreichbar sein.
Bitte informieren Sie sich in der nachfolgenden Übersicht um den richtigen Ansprechpartner zu finden. Dies ist in der Regel das Finanzamt.
Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt
Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuer-Messbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt).
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen?
Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nach.
Die Stadt Friedberg ist an die Feststellungen im Messbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit.
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Messbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater vor.
Die Stadtverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Messbetrags zuständig.
Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Friedberg
Das Finanzreferat der Stadt Friedberg wird auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages die neue Grundsteuer errechnen und den entsprechenden Grundsteuerbescheid versenden.
Wer zukünftig mehr zahlen muss oder entlastet wird, kann im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies ist erst möglich, sobald uns alle Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Augsburg-Land vorliegen und diese verarbeitet wurden.
Anfang Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Bis zum Zugang der Bescheide bitten wir Sie, auf Rückfragen zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 zu verzichten.
Der bisherige Grundsteuer-Bescheid ist noch bis 31.12.2024 gültig.
Bestehende Lastschrifteinzüge bleiben bestehen.
Bitte vergessen Sie nicht bestehende Daueraufträge entsprechend bei ihrer Bank abzuändern.
Falls Sie künftig statt manueller Überweisung von den Vorteilen eines Lastschrifteinzugs Gebrauch machen wollen senden Sie uns einfach das unten verlinkte SEPA-Lastschriftmandat im Original zu.
Die Erteilung eines Lastschrifteinzugs ist alternativ auch einfach über unseren Onlineservice möglich.
Aufkommensneutralität und Grundsteuersatz ab 2025
Die Stadt Friedberg hat beschlossen, die Hebesätze zur Grundsteuer A und B wie bisher bei 360% zu belassen.
Durch die Beibehaltung des Grundsteuersatzes wird die Grundsteuerreform durch die Stadt aufkommensneutral umgesetzt.
Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System auf Basis der Gebäude- und Grundflächen kann sich die Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen aber zum Teil erhöhen oder vermindern.
Weitere Informationen und Formulare auch unter
FAQ´s
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat.
Wieso wurde die Grundsteuer neu berechnet?
Die bisherigen Berechnungen beruhen auf veralteten Werten von 1964, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Deshalb darf ab dem Jahr 2025 die bisherige Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Diese Frist wurde vom Bundesverfassungsgericht gesetzt.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz ist die Fläche von Grundstücken und Gebäuden anstelle wie bisher, der Verkehrswert. Die vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen, als nach bisherigem Recht.Ich habe meine Grundsteuererklärung abgegeben aber noch keinen Messbescheid erhalten?
Setzen Sie sich mit dem zuständigen Finanzamt Augsburg-Land in Verbindung und erkundigen Sie sich ob die Erklärung eingegangen ist und noch ergänzende Unterlagen benötigt werden.
Finanzamt oder Stadtverwaltung? An wen wende ich mich bei Fragen?
Fragen zum Grundsteuermessbetrag? > Finanzamt
Fragen bzgl. der zugrundeliegenden Grundstücksdaten? > Finanzamt
Fragen zum Hebesatz? > Stadtverwaltung. siehe dazu Info „warum muss ich jetzt mehr/weniger Grundsteuer zahlen?“
Hinweise zu Adressänderungen? > StadtverwaltungWie berechnet sich die Grundsteuer?
Berechnungsformel:
Grundsteuermessbetrag X Hebesatz = Grundsteuer
Beispiel: 95,51 € X 3,6 = 343,84€
Warum muss ich jetzt mehr/weniger Grundsteuer zahlen?
Der Grundsteuerbetrag kann sich ändern, weil das Finanzamt den sogenannten „Messbetrag“ neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Die Stadt hat den „Hebesatz“ hingegen nicht geändert, er bleibt gleich. Wenn also der neue „Messbetrag“ des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich das direkt auf die Höhe der Grundsteuer aus, die Sie zahlen.
Was kann ich tun, wenn ich den neuen Betrag für zu hoch oder zu niedrig halte?
Die Variable, durch welche sich in der Berechnung der Grundsteuergeändert hat, ist der neu festgelegte „Grundsteuermessbetrag“. Damit ist Ihr Ansprechpartner in diesem Fall das Finanzamt Augsburg-Land
Kontakt:
Finanzamt Augsburg-Land
Sieglindenstraße 19
86152 Augsburg
Telefon: 0821 50602
Kontaktformular: https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabeWir sind mehrere Eigentümer/ eine Erbengemeinschaft. wer erhält den neuen Grundsteuerbescheid?
Für jedes Grundsteuerobjekt gibt es nur einen Bescheid von der Stadt Friedberg. Fragen Sie nach dem neuen Bescheid innerhalb Ihrer Grundstücks- und Erbengemeinschaft. Bitte melden Sie Adressänderungen mit folgendem Formular
Wer muss zahlen, wenn auf meinem Objekt ein Nießbrauchrecht liegt?
Wenn Sie der Eigentümer eines Objekts sind, welches aufgrund eines Nießbrauchrechts von jemandem anderen bewohnt wird, ist dieser Berechtigte der Steuerschuldner. Dieser Fall kommt häufig vor, wenn Eltern Objekte frühzeitig auf die Kinder übertragen.
Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
Die Stadt Friedberg verschickt die Bescheide in der ersten Januarwoche. Sollten Sie bis zum 31.01.2025 keinen Bescheid erhalten haben, melden Sie das bitte.
Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, melden Sie uns bitte die neue Adresse.
Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung noch korrekt ist, brauchen Sie nichts veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiterhin. Wenn Sie bisher noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und dies nun tun möchten, finden Sie die entsprechende Vorlage
Bezahlen Sie per Dauerauftrag?
Falls Sie Ihre Grundsteuerbeträge per Dauerauftrag bezahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.
Ich bin Mieter – betrifft mich der neue Grundsteuerbetrag?
Ja, ein neuer Grundsteuerbetrag kann Sie als Mieter indirekt betreffen. Vermieter dürfen die Grundsteuer oft als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Wenn sich die Grundsteuer für das Gebäude ändert, könnte das also auch Ihre Nebenkosten beeinflussen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Vermieter.
Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Sie erhalten von uns Anfang Januar einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung. Die neue Grundsteuer fällt ab dem 01.01.2025 an.
Ich habe einen Fehler in meinem Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt gefunden. Wem muss ich das melden?
Wenn Sie Fehler hinsichtlich der Flächen (Grundstücksgröße/Wohnfläche) im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte schriftlich mit einem Nachweis an das Finanzamt.