Akten mit der Beschriftung Grundsteuer

Grundsteuer ab 2025

Grundsteuer ab 1. Januar 2025

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig.

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Wichtiges in Kürze

Die Stadt Friedberg muss Anfang 2025 für alle Wohnungen und Grundstücke des Stadtgebiets einen neuen Bescheid erlassen.

Aufgrund der Datenmasse können wir fehlerhafte Adressdaten nicht vollständig ausschließen. Sollten Sie im Bescheid 2025 davon betroffen sein teilen Sie uns Änderungen unter Angabe ihrer PK-Nr. (Personenkonto) bitte per E-Mail mit.

Während der Umsetzung dieser Mammutaufgabe werden wir durch ein hohes Anfrageaufkommen voraussichtlich stark eingeschränkt erreichbar sein.

Bitte informieren Sie sich in der nachfolgenden Übersicht um den richtigen Ansprechpartner zu finden. Dies ist in der Regel das Finanzamt.

Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt

Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuer-Messbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt).

Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen?

Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nach.

Die Stadt Friedberg ist an die Feststellungen im Messbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit.

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Messbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater vor.

Die Stadtverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Messbetrags zuständig.

Download Formular Finanzamt

Bitte beachten Sie dazu:
- Rückfragen zu diesem Antrag kann ausschließlich das zuständige Finanzamt Augsburg Land beantworten.
- eine Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Fälligkeit der Steuer.

Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Friedberg

Das Finanzreferat der Stadt Friedberg wird auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages die neue Grundsteuer errechnen und den entsprechenden Grundsteuerbescheid versenden.

Wer zukünftig mehr zahlen muss oder entlastet wird, kann im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies ist erst möglich, sobald uns alle Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Augsburg-Land vorliegen und diese verarbeitet wurden.

Anfang Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Bis zum Zugang der Bescheide bitten wir Sie, auf Rückfragen zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 zu verzichten.

Der bisherige Grundsteuer-Bescheid ist noch bis 31.12.2024 gültig.

Bestehende Lastschrifteinzüge bleiben bestehen.

Bitte vergessen Sie nicht bestehende Daueraufträge entsprechend bei ihrer Bank abzuändern.

Falls Sie künftig statt manueller Überweisung von den Vorteilen eines Lastschrifteinzugs Gebrauch machen wollen senden Sie uns einfach das unten verlinkte SEPA-Lastschriftmandat im Original zu.

Die Erteilung eines Lastschrifteinzugs ist alternativ auch einfach über unseren Onlineservice möglich.

Aufkommensneutralität und Grundsteuersatz ab 2025

Die Stadt Friedberg hat beschlossen, die Hebesätze zur Grundsteuer A und B wie bisher bei 360% zu belassen.

Durch die Beibehaltung des Grundsteuersatzes wird die Grundsteuerreform durch die Stadt aufkommensneutral umgesetzt.

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System auf Basis der Gebäude- und Grundflächen kann sich die Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen aber zum Teil erhöhen oder vermindern.

FAQ´s

Weitere Informationen und Formulare auch unter