Akten mit der Beschriftung Grundsteuer

Grundsteuer ab 2025

Grundsteuer ab 1. Januar 2025

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig.

Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.

Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt

Alle Grundstückseigentümer*innen mussten zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuer-Messbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuer-Messbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt).

Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach. Die Landeshauptstadt ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.

Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Friedberg

Das Finanzreferat der Stadt Friedberg kann auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages die neue Grundsteuer errechnen und den entsprechenden Grundsteuerbescheid versenden. Wer zukünftig mehr zahlen muss oder entlastet wird, kann im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies ist erst möglich, sobald uns alle Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Augsburg-Land vorliegen und die entsprechenden Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 durch den Stadtrat beschlossen wurden. Anfragen zur Höhe Ihrer zukünftigen Grundsteuer können daher aktuell nicht beantwortet werden.

Anfang/Mitte Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Bis dahin bitten wir Sie, auf Rückfragen zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 zu verzichten.

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen. Die Stadt Friedberg hat hierauf keinen Einfluss.

Bis die neuen Grundsteuer-Bescheide im Januar versendet werden, gelten die aktuellen Bescheide weiter.

FAQ´s

  • Was ist die Grundsteuer?

    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat.

  • Wieso wurde die Grundsteuer neu berechnet?

    Die bisherigen Berechnungen beruhen auf veralteten Werten von 1964, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Deshalb darf ab dem Jahr 2025 die bisherige Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Diese Frist wurde vom Bundesverfassungsgericht gesetzt.

  • Ich habe meine Grundsteuererklärung abgegeben. Wie geht es weiter?

    Das Finanzamt Augsburg-Land wird im Laufe des Jahres die Grundsteuererklärungen bearbeiten und Ihnen einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ab dem 01.01.2025 zusenden.

    Voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2025 werden alle Grundstückseigentümer von der Stadt Friedberg vom Finanzreferat einen neuen Grundsteuerbescheid, mit der Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer, erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.

  • Was ändert sich?

    Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz ist die Fläche von Grundstücken und Gebäuden anstelle wie bisher, der Verkehrswert. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen, als nach bisherigem Recht.

    Über die endgültige Höhe des Grundsteuerhebesatzes entscheidet der Stadtrat. Selbst bei aufkommens­neutraler Festsetzung (sprich: die Gesamteinnahmen der Stadt an der Grundsteuer bleiben in Summe gleich) des Hebesatzes wird es dabei zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücken innerhalb der Stadt Friedberg kommen. Für den einzelnen Grundstückseigentümer kann die jeweilige Grundsteuer dann niedriger oder höher ausfallen als bisher.

  • Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

    Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich bis Ende 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.

  • Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?

    Sie erhalten voraussichtlich Anfang/Mitte 2025 einen Grundsteuerbescheid nach neuem Recht.

  • Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?

    Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Adresse sich ändert.

    Stadt Friedberg
    Finanzreferat – Grundsteuer
    Marienplatz 5
    86316 Friedberg

    Telefon: 0821 6002-206
    E-Mail: grundsteuer@friedberg.de

  • Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?

    Wenn die angegebene Bankverbindung noch korrekt ist, brauchen Sie nichts veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiterhin.

  • Bezahlen Sie per Dauerauftrag?

    Falls Sie Ihre Grundsteuerbeträge per Dauerauftrag bezahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.

  • Ich habe einen Fehler in meinem Aquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid gefunden. Wem muss ich das melden?

    Wenn Sie Fehler hinsichtlich der Flächen (Grundstücksgröße/Wohnfläche) im Aquivalenz- oder Grundsteuer­mess­bescheid entdecken, wenden Sie sich bitte schriftlich mit einem Nachweis an das

    Finanzamt Augsburg-Land
    Sieglindenstraße 19
    86152 Augsburg
    Telefon: 0821 50602
    Kontaktformular: https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe