Bewohnerparkausweis

Parkausweise

I. Bewohner- und Gewerbeparken in der Friedberger Innenstadt

Der Bauausschuss der Stadt Friedberg hat in der Sitzung vom 29. Oktober 2009 ein neues Parkraumkonzept für die Innenstadt beschlossen, das zum 1. April 2010 insgesamt in Kraft tritt.

Innerhalb des gesamten verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist das Parken oberirdisch nur mit Parkschein zulässig und auf höchstens 2 Stunden begrenzt. Für Bewohner der Lizenzbereiche A, B und C besteht die Möglichkeit, je Haushalt einen Bewohner-Parkausweis zu erwerben. Durch das Auslegen des Ausweises im Fahrzeug entfallen dann die Parkscheinpflicht und die Beschränkung der Höchstparkdauer. Darüber hinaus berechtigt der Bewohner-Parkausweis zusätzlich zur Benutzung der reservierten Bewohnerparkplätze innerhalb des jeweiligen Lizenzbereichs.

Für Gewerbebetriebe besteht ebenfalls die Möglichkeit, je Betrieb einen Gewerbe-Parkausweis zu erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die auf dem Antrag auf Erteilung eines Gewerbe-Parkausweises genannt sind. Durch das Auslegen des Gewerbe-Parkausweises im Fahrzeug entfallen ebenfalls die Parkscheinpflicht und die Beschränkung der Höchstparkdauer.

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen


Auf den Parkplätzen am Marienplatz und in der gesamten Ludwigstraße gelten Parkausweise nicht. Diese Parkplätze werden weiterhin als Kurzparkplätze – insbesondere für Besucher und Kunden - vorgehalten. Gleiches gilt für die Garagen Ost und West.

Die Erteilung eines Bewohner- oder Gewerbeparkausweises erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Die erforderlichen Vordrucke für Bewohner finden Sie hier

Wegen der generellen Reform des Bewohner- und Gewerbeparkens ist es notwendig, dass alle Parkerleichterungen neu beantragt und auch bestehende Bankeinzugsermächtigungen neu erteilt werden. Bewohner-Parkausweise können in der Regel sofort ausgestellt werden. Gewerbe-Parkausweise erfordern wegen der umfangreicheren Prüfung voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von rund einer Woche.
Die Jahresgebühr für einen Parkausweis beträgt 30,-- €. Bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis zugeschickt. In allen anderen Fällen erfolgt die Aushändigung gegen Barzahlung im Bürgerbüro im Rathaus, Marienplatz 1, an der Infothek.



  • In den gelb gekennzeichneten Bereichen können Sie mit Bewohner- und Gewerbe-Parkausweis parken.
  • Die roten Bereiche sind ausschließlich für das Bewohnerparken reserviert. Der Gewerbe-Parkausweis hat hier keine Gültigkeit.
  • In den blauen Bereichen (Marienplatz, Ludwigstraße, Garagen Ost und West) hat der Parkausweis keine Gültigkeit, diese Bereiche sind für Kurzparker reserviert.

Übersichtsplan Innenstadt

II. Bewohnerparken im Bereich Rothenberg

Die Jahresgebühr für einen Parkausweis im Bereich Rothenberg beträgt 15,-- €.

Übersichtsplan Rothenberg