Melde-/ bzw. Gewerbeauskunft
Meldeauskunft
Wenn Sie eine Person suchen, weil diese verzogen ist, können Sie über die Melderegisterauskunft die neue Adresse erfragen.
Die Erteilung der Melderegisterauskunft ist ein kostenpflichtiger Service. Die Online-Anfrage ist kostengünstiger.
Sie erhalten die Auskunft, wenn Sie persönlich, schriftlich oder per Fax bei uns anfragen.
Für Auskünfte über das Internet haben der Freistaat Bayern und die AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern) in einem gemeinsamen Projekt eine Bürgerauskunft realisiert, die es jedem Bürger ermöglicht, über das Internet die aktuelle Adresse eines Einwohners in Bayern abzufragen.
Kosten
Für einfache Meldeauskünfte (Datenbestand I) wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig.
Für erweiterte Meldeauskünfte wird eine Gebühr von 15,00 Euro fällig.
Die Kosten sind auch zu tragen, wenn
eine Person als gemeldet nicht ermittelt werden kann oder
die Adresse bereits bekannt ist.
Gewerbeauskunft
Einen Antrag auf Auskunft aus der Gewerbedatei für die im Stadtgebiet Friedberg gemeldeten Firmen und Betriebe können Sie erhalten, wenn Sie persönlich, schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei uns anfragen.
Bitte nennen Sie uns die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb (z. B. Namen der Firma / des Gewerbetreibenden sowie die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift). Aus datenschutzrechtlichen Gründen können telefonisch KEINE Auskünfte gegeben werden.
Eine Auskunft aus der Gewerbedatei beschränkt sich auf den Namen des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere, darüber hinaus gehende Daten können nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (nachzuweisen durch z. B. einen Urteilstitel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Diese Daten können jedoch nur bekanntgegeben werden, wenn nicht das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Ein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten besteht nicht, die Gewerbedatei ist keine öffentliche Datei. Die Auskunftserteilung steht deshalb im Ermessen der zuständigen Behörde.
Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem Inhalt, der der Ordnungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen!
Kosten
Die Auskunft aus der Gewerbedatei ist gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende ermittelt werden konnte oder nicht.
Die Gebühr für eine Gewerbeauskunft beträgt 15,00 Euro.