Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen i. d. R. ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt ihres (letzten) Wohnsitzes in Deutschland.

Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes oder mit dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe schließen wollen.

Informationen welche Unterlagen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden, erhalten Sie beim Standesamt.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.