Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Wohnsitz hat.
Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Vorsprache beim Standesamt
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten:
- Gebühr 35,00 EUR
Ergänzender Hinweis:
Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam.
Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).