Nachbeurkundungen
Für einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich für einen Deutschen im Ausland ereignet hat, kann nachträglich und ohne zeitliche Befristung auf Antrag eine Nachbeurkundung in einem deutschen Personenstandsregister gestellt werden.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.