Namenserklärungen

Namenserklärungen

Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.
Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Friedberg abgegeben werden:

  • für Ehegatten/Lebenspartner

    • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
    • nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
    • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

  • für Kinder

    • Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
    • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
    • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
    • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

  • Allgemein

    • Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
    • Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)

     Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.


    • Vornamenssortierung

    Seit 1. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamenssortierung), welche in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurde, neu festzulegen/zu ändern. Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder aber einzelne Vornamen wegzulassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Vorname nicht durch einen Bindestrich verbunden sein darf.

    Erforderliche Unterlagen:
    Personalausweis oder Reisepass
    Geburtsurkunde im Original

    Kosten:
    Für eine Aufnahme der Erklärung beim Standesamt Friedberg entstehen Gebühren in Höhe von 30,00 EUR.
    Für das Ausstellen einer neuen Urkunde werden 12,00 EUR in Rechnung gestellt.