WAHLEN
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Wahlen in der Stadt Friedberg in Bayern.
Bundestagswahl 2025
Die vorgezogene Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Umfassende Informationen zum Wahlsystem, zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Ausübung des Stimmrechts erhalten Sie auf den folgender Internetseite:
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 02. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt (0821-6002 777) nach.
Aktuelle Informationen
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, finden zu ihrer Teilnahme an der Bundestagswahl Informationen unter:
Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahlbezirk wählen möchte, kann durch Briefwahl wählen. Hierzu muss bei der Gemeinde / Stadt ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gestellt werden, wozu der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden kann.
Der Antrag kann schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail sowie persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.
Die Antragstellung muss unter Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und vollständiger Wohnanschrift erfolgen. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt. Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern. In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.
Bestandteile der Briefwahlunterlagen
Zu den Briefwahlunterlagen gehören:
- der Wahlschein,
- der amtliche weiße Stimmzettel
Dieser weist rechts oben eine Lochung (Ausstanzung) auf; diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen,
- der amtliche weiße Stimmzettelumschlag,
- der amtliche rote Wahlbriefumschlag,
- ein Merkblatt zum Ablauf der Briefwahl.
Erreichbarkeit des Wahlamts am Wahlwochenende
Am Wahlwochenende sind Mitarbeiter des Wahlamts für Sie im Bürgerbüro im Rathaus, Marienplatz 1, zu folgenden Öffnungszeiten persönlich erreichbar:
- Freitag, 21. Februar: 08.00 bis 15.00 Uhr (letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen)
- Samstag, 22. Februar: 08.00 bis 12.00 Uhr (Neuerteilung von Briefwahlunterlagen, die fristgerecht beantragt, aber noch nicht zugestellt wurden)
- Sonntag, 23. Februar: 08.00 bis 18.00 Uhr (Fragen zum richtigen Wahllokal, zur Stimmberechtigung usw.; bis 15.00 Uhr in Ausnahmefällen noch Beantragung von Briefwahl möglich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
Telefonisch ist das Wahlamt unter der Wahlhotline 0821/6002-777 erreichbar.