Die Stadt Friedberg unterstützt aktiv die Sportvereine der Stadt und fördert insbesondere die nachhaltige Jugendarbeit. Mit unseren Sportförderungsrichtlinien wollen wir die Entwicklung des Sports, insbesondere im Breitensport und der Jugendarbeit, stärken und die Vereine in ihrer gesellschaftlich wertvollen Arbeit unterstützen.
Ziele der städtischen Förderung
Die städtische Förderung zielt darauf ab, die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu unterstützen. Insbesondere soll die Kinder- und Jugendarbeit an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen und sie zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Verantwortung und sozialem Engagement führen.
Gefördert werden:
- Sportvereine und andere Friedberger Gruppierungen, die seit mindestens drei Jahren nachhaltige Jugendarbeit leisten.
- Jugendliche bis 18 Jahre sowie junge Volljährige bis 27 Jahre.
- Vereine, bei denen mindestens 10% der Mitglieder Jugendliche oder junge Erwachsene sind.
Allgemeine Fördervoraussetzungen:
- Der Verein muss im Vereinsregister der Stadt Friedberg eingetragen sein und seit mindestens zwei Jahren aktiv bestehen.
- Mindestens 50% der Vereinsmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Friedberg haben.
Antragsverfahren
Ein schriftlicher und vollständiger Antrag ist bis spätestens 30. September eines Jahres einzureichen. Bei verspäteter Antragstellung verfällt der Anspruch auf Förderung.
Förderbedingungen
- Rückforderungen: Zuschüsse können bei falschen Angaben oder Nichteinhaltung der Fristen ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Bau- und Investitionszuschüsse: Diese sind unter Umständen rückerstattungspflichtig, wenn innerhalb von 25 Jahren der Verwendungszweck geändert wird.
- Nachförderung: Mehrkosten werden nachträglich nicht gefördert.
Gewährung von Zuwendungen an Sportvereine
Die Stadt Friedberg gewährt unterschiedliche Formen der Unterstützung, um die sportliche und organisatorische Arbeit der Vereine zu fördern.
Sportvereinspauschale: Jährlich wird eine Pauschale auf Basis der Sportförderung des Landkreises Aichach-Friedberg ausgezahlt.
Übungsleiterlizenzen:Die erstmalige Erlangung der C-Lizenz wird mit bis zu 1.200 € gefördert (Verlängerungen sind nicht förderfähig).
Teilnahme an Meisterschaften:
- Fahrtkosten für Jugendliche zu Deutschen, Süddeutschen und Bayerischen Meisterschaften werden gefördert.
- Anerkennungsbeträge für Meistertitel: Bayerische Meister erhalten 50 €, Süddeutsche 70 €, Deutsche 100 €.
Grundstückskosten: Die Stadt übernimmt die Pachtzinsen für Sportflächen.
Zuwendungen für Bauvorhaben und Großgeräte:
- Bauvorhaben werden mit 20% der förderfähigen Kosten unterstützt.
- Für Großgeräte wie Rasenpflegemaschinen beträgt die Förderung 15%. Es gibt jedoch Ausschlüsse für bestimmte Räume und Geräte.
Förderung der Betriebskosten:
Zuschüsse für Betriebskosten von Vereinsanlagen werden basierend auf der Mitgliederzahl gewährt. Jugendliche Mitglieder werden dabei mit einem Faktor von 1,5 gewichtet.