Baupläne / Architektur Hintergrund

Planungsverfahren

Bauleitplanung und übergeordnete Planungsverfahren


Öffnungszeiten für in der Auslegung befindliche Bauleitpläne:

Hier können Sie online Einsicht in aktuelle Bauleitplanverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungsplan) nehmen.
Während der genannten Zeiträume können die Planunterlagen außerdem entweder im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Marienplatz 5 (Seiteneingang, gegenüber Büro 0.07) oder im Baureferat der Stadt Friedberg, Eingangshalle des Verwaltungsgebäudes Marienplatz 7 (bitte beachten Sie die jeweilige Bekanntmachung), während der folgenden Dienststunden in Papierform eingesehen werden:

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 09:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 09:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 09:00 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass derzeit die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen sind. Zur Einsichtnahme und Auskunft bitten wir Sie deshalb, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen bzw. uns telefonisch zu kontaktieren. Trotzdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude. Dafür bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren (0821/6002- 323), während des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude sind die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.


Weitere Informationen:

Wenn Sie einen bereits rechtsgültigen Bebauungsplan einsehen wollen, können Sie diesen über den Bayern Atlas des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat herunterladen:

Datenschutzrechtliche Informationspflicht in Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO:


Aktuelle Verfahren:


Umlegungsverfahren "Norderweiterung Bebauungsplan Nr. 11/I in Verlängerung der Bürgermeister-Mair-Straße"
- Bekanntmachung Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses (Auslegung 07.01. bis einschließlich 06.02.2025)

Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße "Am Lindenkreuz" und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB -

56. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Wohnbaufläche für das Gebiet südlich der Paartalstraße, westlich der Straße "Am Lindenkreuz" und nördlich des Mitterweges im Stadtteil Rederzhausen
- Erteilung der Genehmigung -

Bekanntmachung Amt für ländliche Entwicklung - Flurneuordnung Ottmaring II
- Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u.a.-
- Ladung zur Versammlung der Beteiligten am 09.12.2024
- Möglichkeit zur Einsichtnahme und der Ergebnisse der Wertermittlung und Beteiligung -
  (Auslegung vom 10.12.2024 bis 13.01.2025)

Bebauungsplan Nr. 103 für das Gebiet der südlichen Schützenstraße sowie des nördlichen Bereichs der Achstraße und der Straße Unterm  Berg in Friedberg
- Aufstellungsbeschluss -
- Erlass einer Veränderungssperre -

Vorbereitende Untersuchungen zur Ausweisung der Friedberger Innenstadt und der östlichen Vorstadt als Sanierungsgebiete
- Beteiligung der Betroffenen bis zum 20. September 2024 -
- Bürger-Informationsveranstaltung am 12. September 2024 -

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 für das Gebiet zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße, westlich der Asamstraße in Friedberg
- Aufstellungsbeschluss -
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bis einschließlich 15. April 2024 -

Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet südlich der Beilingerstraße und östlich der Straße Am Kirchenfeld im Stadtteil Stätzling
- Erlass einer Veränderungssperre -

Einleitungsbeschluss zur Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und anschließender Möglichkeit zum Erlass einer oder mehrerer Sanierungssatzungen im Bereich der Friedberger Innenstadt

Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung im Sanierungsgebiet Altstadt

Erlass der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich der Ortsmitte des Stadtteils Rinnenthal