Sanierungsgebiet "Unterm Berg"
06.11.2017 Mit Bekanntmachung vom 04.10.2017 ist die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Unterm Berg" in Friedberg in Kraft getreten.
Im Einzelnen kam die Satzung durch folgendes Verfahren zustande:
01.01. 2017 Festlegung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebiets und Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
In seiner Sitzung am 17.11.2016 hat der Stadtrat den Geltungsbereich der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Unterm Berg" beschlossen und den Satzungsentwurf vom 17.11.2016 mit der Begründung sowie dem Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen des Planungsbüros UmbauStadt, Weimar, vom 31.10.2016 mit den aufgezeigten Sanierungsgründen und –zielen zur Festlegung des Sanierungsgebiets gebilligt.
In der Zeit bis zum 23. Januar 2017 besteht nun die Möglichkeit, den Satzungsentwurf mit der Begründung vom 17.11.2016 sowie den Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen vom 31.10.2016 während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Baureferat der Stadt Friedberg, Eingangshalle des Verwaltungsgebäudes III, Marienplatz 7, einzusehen und zu erörtern. Zudem besteht die Gelegenheit zur Äußerung innerhalb dieses Zeitraumes.
06. April 2016
Mit einem starken Besuch von ca. 100 Bürgerinnen und Bürger hat der Bürgerworkshop offensichtlich auch zahlreiche Menschen außerhalb des Betrachtungsbereichs erreicht. Dem Termin ist die Fragebogenaktion zur Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer vorausgegangen.
Vorbereitende Untersuchung
Das Stadtentwicklungskonzept Friedberg, dem ISEK von 2014, bestätigt dem ehemaligen Mühlen- und Gerberquartier ‚Unterm Berg’ mit seinen verwinkelten Gassen und einer noch funktionierenden Mühle eine besondere Qualität für das Friedberger Stadtbild. Das Quartier spiele neben seiner historischen Bedeutung überdies eine Rolle zwischen der Altstadt und dem großflächigen Einzelhandel im Westen.
Im Rahmen einer Vorbereitenden Untersuchung wird nun das Quartier ‚Unterm Berg’ nochmals näher betrachtet. Ziel ist es, das Quartier durch die Festlegung eines Sanierungsgebietes aufzuwerten. Das kann funktionieren, wenn Eigentümer die Förderungen und Steuererleichterungen nutzen, die ein Sanierungsgebiet mit sich bringen kann.
Mehr Informationen sowie Amtliche Bekanntmachung zur Vorbereitenden Untersuchung im Stadtboten vom 3. Februar 2016 (Seite 7).